Bussgeldprofi.de
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zur Leistung der Bußgeldprofis, der Vorgehensweise und den Kosten.
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Welche Fälle übernehmen die Bußgeldprofis?
Wir beraten und vertreten Sie bei allen Bußgeldverfahren aus dem innerdeutschen Straßenverkehr zu Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht-, Handy-, Park- und Alkohol-/Drogenverstößen. Auch bei Bußgeldverfahren im Rahmen eines Verkehrsunfalls stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
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Wann macht es Sinn, die Bußgeldprofis einzuschalten?
Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Somit empfehlen wir Ihnen, immer die Einschätzung eines Verkehrsanwalts einzuholen und keinen Bußgeldbescheid voreilig zu akzeptieren. Wir prüfen grundsätzlich jeden Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen, der bei uns eingeht, und geben eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung.
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Aus welchen Gründen kann ein Bußgeldverfahren eingestellt werden?
Es gibt eine Vielzahl an technischen und formellen Fehlern, die dazu führen, dass Bußgeldbescheide unwirksam sind. So wurde die Messung ggf. nicht nach gesetzlichen Vorgaben durchgeführt oder fehlerhaft dokumentiert, der Messbeamte besaß nicht die entsprechende Befähigung oder es sind Mess- und Bedienfehler erkennbar. Durch Einsicht in die Ermittlungsakte können die Bußgeldprofis die Beweisführung der Behörde im Detail prüfen und Fehler aufdecken.
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Wie groß sind die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch?
Mehr als 50% der in Deutschland verschickten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Eine Prüfung der Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch lohnt sich somit in jedem Fall.
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Zu welchem Zeitpunkt hole ich mir am besten die Hilfe der Bußgeldprofis?
Idealerweise informieren Sie uns, sobald Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, und lassen uns diesen zukommen. Auf dieser Basis können die Bußgeldprofis eine erste Prüfung des Falls vornehmen und im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.
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Können die Bußgeldprofis auch bereits aktiv werden, wenn ich noch keinen Bußgeldbescheid vorliegen habe?
Ja, bereits ein Anhörungsbogen reicht für eine Erstberatung und die Beantragung von Akteneinsicht aus.
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Welche Informationen und Unterlagen benötigen die Bußgeldprofis, um meinen Fall prüfen zu können?
Wir benötigen im ersten Schritt Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. Idealerweise lassen Sie uns bei einer Anfrage über das Online-Formular auch bereits den Anhörungsbogen und/oder den Bußgeldbescheid zukommen, damit wir Ihren Fall möglichst umfassend prüfen können.
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Wie lange dauert es, bis die Bußgeldprofis meinen Fall bearbeiten?
Die Bußgeldprofis sind montags bis freitags von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr für Sie da. In dieser Zeit kommen wir in aller Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Online-Anfrage telefonisch oder per Mail auf Sie zu. Sofern Sie sich freitags oder am Wochenende an die Bußgeldprofis wenden, erfolgt die Rückmeldung am darauffolgenden Montag.
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Wer berät mich, wenn ich mich an Bussgeldprofi.de wende? Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
Die Bußgeldprofis sind Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht der ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH mit Erfahrung aus vielen hundert Fällen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ein enger Austausch und persönliche Nähe stehen bei uns im Vordergrund. Deshalb wird Ihr Bußgeldprofi Sie durchgehend beraten und begleiten – vom ersten Gespräch bis zu einem möglichen Gerichtsverfahren.
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Wie laufen die Beratung und die Prüfung meines Falls ab?
Nach Ihrer Anfrage per Hotline oder Kontaktformular kommt einer unserer Rechtsanwälte/-innen auf Sie zu und zeigt Ihnen auf, wie Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können. Mit Ihrem Einverständnis legt der Bußgeldprofi vorsorglich Einspruch ein, um die gesetzliche Frist zu wahren, und beantragt Einsicht in Ihre Ermittlungsakte. Nur auf dieser Basis lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Einwendungen geltend gemacht werden können und ob Verfahrensfehler vorliegen. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch entscheiden Sie, ob Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen möchten und ein entsprechendes Mandat erteilen.
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Muss ich selbst Einspruch gegen meinen Bußgeldbescheid einlegen?
Um die gesetzliche Frist von zwei Wochen in jedem Fall zu wahren, legen die Bußgeldprofis im Anschluss an die Erstberatung vorsorglich Einspruch für Sie ein. Sie müssen hier somit nicht eigenständig tätig werden, wenn Sie unmittelbar nach Zugang des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids die Bußgeldprofis einschalten. Grundsätzlich gilt: Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch eingelegt wird, wird der Bescheid rechtskräftig und kann unter Umständen nicht mehr angegriffen werden.
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Warum ist für eine ordentliche Prüfung der Erfolgsaussichten Akteneinsicht erforderlich?
Die Ermittlungsakte beinhaltet Dokumente wie Protokolle, Blitzerfotos und Eichscheine der Messgeräte, die als Grundlage für die Ausstellung eines Bußgeldbescheids dienen. Durch die Einsicht in die Akte können die Bußgeldprofis die Beweisführung der Behörde überprüfen und formale und technische Fehler aufdecken. So kann bereits ein fehlendes Datum im Messprotokoll oder ein unscharfes Blitzerfoto zu einem erfolgreichen Einspruch führen und Sie vor einem hohen Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot bewahren.
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Wie lange dauert es, bis die Bußgeldprofis meine Akte geprüft haben?
Dies hängt in erster Linie davon ab, wie schnell die Behörde die Akte zur Verfügung stellt. In der Regel können die Prüfung und die anschließende Beratung innerhalb von 2 - 3 Wochen erfolgen.
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Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich die Bußgeldprofis kontaktiere?
Die Bußgeldprofis bieten Ihnen grundsätzlich zunächst eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung an. Sollten Sie sich entscheiden, die Aussichten auf einen erfolgreichen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid umfassend prüfen zu lassen, beantragt einer unserer Rechtsanwälte Akteneinsicht.
Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen absolute Kostensicherheit und Transparenz: Wir informieren Sie vorab im Detail über die anstehenden Schritte und die damit verbundenen Kosten des Verfahrens und klären mit Ihnen die Kostenübernahme.
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Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung, um Hilfe durch die Bußgeldprofis in Anspruch nehmen zu können?
Nein, eine Rechtschutzversicherung ist keine Voraussetzung für unsere Dienstleistung.
Ihnen drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot? Wir helfen – kostenlos und innerhalb von 24 h (Mo-Fr).
Für Sie erreichbar
Bundesweit an über 25 Standorten.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.
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E-Mail: zentrale@kanzlei-voigt.de
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Henning Hamann
Rechtsanwalt,
Geschäftsführer
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